Schulordnung
I. Präambel
Im Einklang mit dem Leitbild (s. Schulprogramm) unserer Schule soll diese Schulordnung das gemeinsame Leben und Lernen in einer von Rücksichtnahme, Wertschätzung, Toleranz und gegenseitigem Respekt geprägten Schulgemeinschaft auf der Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ermöglichen und fördern. Wir sind stolz auf die Mehrsprachigkeit unserer Schüler*innen, aber im Sinne eines verständnisvollen Miteinanders ist unsere gemeinsame Schulsprache Deutsch.
II. Allgemeine Regelungen
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Der Schultag beginnt bei uns um 7:55 Uhr und endet in der Regel um 16:00 Uhr. Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich zum Beginn im jeweiligen Unterrichtsraum befinden und dort arbeitsbereit sein, damit der Unterricht pünktlich um 8:00 Uhr anfangen kann. Die 8. Stunde endet um 15:50 Uhr. Somit bleibt den Klassen Zeit, die Fenster zu verschließen, die Stühle hochzustellen, ihren Raum zu fegen und die Tafel zu wischen.
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Die Schüler*innen der Mittelstufe dürfen das Schulgelände erst nach Unterrichtsschluss verlassen.
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Die Schüler*innen der 7. und 8. Klassen dürfen an langen Schultagen frühestens um 14:20 Uhr gehen.
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Für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler krank sein sollte, müssen die Eltern am ersten Tag der Krankheit in der Schule anrufen (030 / 46 30 96 20) und ihr Kind krankmelden. Sollte sich die Abwesenheit über mehr als zwei Tage erstrecken oder an einem Tag mit einer angekündigten Lernstandkontrolle (Klassenarbeit, LEK, Referat oder Klausur) liegen, können diese Fehlzeiten nur durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden. In allen anderen Fällen reicht eine schriftliche Bitte der erziehungsberechtigten, die Fehlzeiten zu entschuldigen. Die Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag der Abwesenheit den Klassenlehrer*innen bzw. den Tutor*innen vorliegen.
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Sollte eine Schülerin oder ein Schüler verspätet zur ersten Unterrichtsstunde erscheinen, darf sie oder er nicht an dieser Stunde teilnehmen. Die Fehlzeit gilt in diesem Fall automatisch als unentschuldigt. Die Schülerin oder der Schüler wird dann für den betreffenden Zeitraum im Ganztagsbereich beaufsichtigt.
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Die Schule haftet grundsätzlich nicht für Schaden an oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen.
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Handys der Schüler*innen müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden. Handys und andere Kleinelektronik dürfen im Unterricht ausschließlich nach Erlaubnis durch die anwesende Lehrkraft verwendet werden. Schüler*innen der Oberstufe dürfen das Handy im Oberstufenraum verwenden. Bei Verstoß werden die Handys eingesammelt und können durch die Erziehungsberechtigten in der dafür vorgesehenen Sprechstunde bei der Schulleitung abgeholt werden.
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Das Mitbringen von Waffen (auch Anscheinwaffen) sowie Alkohol und Drogen ist verboten. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen untersagt.
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Wir sind dem Neutralitätsgebot des Staates verpflichtet, daher ist die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen im Interesse des Schulfriedens untersagt.
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III. Verhalten im Schulgebäude
Das Durchqueren des Nordflügels im zweiten Stock des B-Gebäudes ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Schüler*innen der Chemie und Biologie warten hinter der Glastür bzw. der Kette, bis sie zum Eintritt aufgefordert werden. Alle anderen Schüler*innen müssen die anderen Treppenhäuser und Stockwerke nutzen, um zu ihren Kursen zu gelangen.
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Alle Fachräume dürfen nur nach Aufforderung durch die Lehrkräfte betreten werden. Außerhalb der Unterrichtsstunden werden die Fachräume verschlossen. Für diese Räume gelten besondere Regelungen, die in den jeweiligen Fächern mit den Schüler*innen verbindlich besprochen werden. Ihre Kenntnisnahme muss unterschrieben werden.
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Das Öffnen der Türen und Fenster ist nur den Mitarbeiter*innen gestattet, die beim Verlassen des Raumes darauf achten, dass alles wieder verschlossen wird. Schüler*innen dürfen Türen nicht selbständig verschließen.
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Wir achten gemeinsam auf Ordnung und Sauberkeit. Der Abfall wird in die dafür vorgesehenen Eimer sortiert. Wände und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht verschmutzt werden. Das Tragen von Mützen und Kapuzen in den Gebäuden ist untersagt.
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Die Schüler*innen der Mittelstufe verlassen in den großen Pausen das A-Gebäude. Sie können während dieser Pausen die Toiletten im B-Gebäude nutzen.
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Das Rennen im Schulgebäude ist untersagt.
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Treppen und Fensterbretter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zum Sitzen verwendet werden. Einzige Ausnahme stellt das mittlere Treppenhaus im B-Gebäude dar. Hier dürfen Schüler*innen auf der Außenseite der Markierung sitzen. Fluchtwege müssen immer freigehalten werden.
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Das Benutzen der Fahrstühle ist nur den Mitarbeiter*innen der Schule erlaubt. Ausnahmen werden durch das Sekretariat genehmigt.
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IV. Regelungen bei Konflikten
Bei Konflikten gibt es neben den Klassenlehrer*innen auch die Möglichkeit, sich an die Vertrauenslehrer*innen, Sozialarbeiter*innen oder Erzieher*innen zu wenden. Bei Verstößen gegen unsere Schulordnung gelten die Bestimmungen für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen § 62 und § 63 Schulgesetz.
V. Abschlussvereinbarung
Diese Schulordnung tritt mit dem Beschluss der Schulkonferenz vom 15.01.2020 am 10.02.2020 in Kraft.
In einem Abstand von zwei Jahren wird sie auf Aktualität und Funktionalität geprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
1. Fehlzeiten
1. 1 ganze Tage
Am Morgen des 1. Fehltages muss die Schule telefonisch informiert werden: 46309620.
Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs muss unverzüglich (am ersten Tag der Wiederaufnahme) eine schriftliche Begründung für das Fehlen (Entschuldigungsschreiben mit eindeutig lesbarem Namen) eingereicht werden:
- Abgabe erfolgt persönlich beim zuständigen Tutor.
- Volljährige Schüler entschuldigen sich selbst.
- Die noch nicht volljährigen Schüler müssen für ihre Fehlzeiten ein Entschuldigungs-schreiben der Eltern vorlegen.
- Entschuldigungsschreiben, die später als drei Tage nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs eingereicht werden, können nicht anerkannt werden. Die Fehlzeiten gelten dann als unentschuldigt.
- Für Schüler, die sich nicht am Morgen des ersten Fehltages telefonisch krank gemeldet haben, kann nur ein ärztliches Attest das Fehlen entschuldigen!
1.2 einzelne Stunden
Das Fehlen in Einzelstunden zu Beginn des Unterrichts muss ebenso begründet werden wie unter Nr. 1.1 dargestellt.
Abmeldungen während des Schultages erfolgen durch die Formulare, die im Sekretariat ausliegen und bedürfen nur bei Attestpflicht eine weitere Entschuldigung!
1.3 Verfahren bei unentschuldigtem Fehlen
Wer dem Unterricht an 10 Tagen oder Einzelstunden innerhalb von 2 Monaten oder an 14 Tagen oder Einzelstunden innerhalb von 6 Monaten unentschuldigt fern bleibt, wird aus der Schülerliste gestrichen. Laut VO-GO § 15 können nur Zeugnisnoten erteilt werden, wenn mindestens sechs Wochen kontinuierlich am Unterricht teilgenommen wurde. Ferienzeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
2. Klausur- bzw. Referatsversäumnisse
Am Morgen des Klausur- bzw. Referatstages muss die Schule vor Beginn der Klausur bzw. des Referats telefonisch informiert werden: 46309620.
Das Fehlen muss durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Schulunfähigkeit (Attest), wie unter Nr. 1 beschrieben, entschuldigt werden.
Fehlzeiten in Kursen, die vor oder nach Klausuren entstehen, können nur durch ärztliches Attest entschuldigt werden.
3. Beurlaubungen
Der schriftliche Antrag muss mindestens eine Woche vorher beim Tutor eingereicht werden.
Es müssen triftige Gründe vorliegen, z.B.: Gerichtstermin, Einstellungstest, unverschiebbare und notwendige Arzttermine, Trauerfall in der Familie.
Beurlaubungen, die im Zusammenhang mit Ferienzeiten stehen oder länger als drei Tage dauern sollen, müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Die Entscheidung über Triftigkeit der Gründe liegt bei der Schule.
Sind Klausurtermine betroffen, können keine Beurlaubungen genehmigt werden.
4. Täuschungsversuche bzw. Täuschungen bei Klausuren und Portfolios
Werden während einer Klausur unerlaubte Hilfsmittel bei einem Schüler entdeckt, wird die Arbeitszeit beendet und die Klausur mit der Note 6 / 0 Punkte bewertet.
Werden in Klausuren, Portfolios Texte oder Materialen, die geistiges Eigentum anderer sind, nicht als Quelle gekennzeichnet, wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet (Plagiat).
Präambel
Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt die Grundregeln auf. Benutzer müssen darauf achten, dass
- mit den Computern und anderen Geräten sorgfältig umgegangen wird,
- die persönlichen Passwörter geheim bleiben und ausschließlich vom jeweiligen Nutzer verwendet werden,
- Urheber- und Eigentümerrechte beachtet werden (Materialien wie beispielsweise Texte und Fotos, die von anderen Personen stammen, dürfen nicht unberechtigt veröffentlicht werden. Das unberechtigte Downloaden von Musik, Spielen etc. ist verboten.)
- verbotene Inhalte weder veröffentlicht noch aufgerufen werden,
- persönliche Daten (Namen, Adressen, Personenfotos, etc.) von Lehrern, Schülern und anderen Personen nicht im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung vor.
A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
B. Abrufung von Internet-Inhalten
C. Veröffentlichung von Inhalten im Internet
D. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
E. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts
F. Schlussvorschriften
A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
1 Anwendungsbereich
Die Regelungen gelten für die Nutzung der Computer, internetfähige Endgeräte, Computerdienstleistungen und Netzwerke, die von der Schule bereitgestellt werden. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und für sonstige digitale Geräte, die von den Schülern in die Schule mitgebracht werden, soweit sie nach Sinn und Zweck auch auf diese Geräte anwendbar sind.
2 Nutzungsberechtigte
(1) Nutzungsberechtigte sind alle Lehrer und Schüler. Die Schulleitung oder der verantwortliche Administrator kann weitere Personen zur Nutzung zulassen (z.B. Gastschüler, Eltern). Die Benutzung kann eingeschränkt, (zeitweise) versagt oder (zeitweise) zurückgenommen werden, wenn der betreffende Nutzer seinen Pflichten nicht nachkommt.
(2) Weisungsberechtigte sind der verantwortliche Administrator, unterrichts- bzw. aufsichtführenden Lehrkräfte oder von der Schulleitung beauftragte Personen. Den Weisungen der aufsichtführenden Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
(3) Für die Nutzung im außerunterrichtlichen Bereich gelten die Bestimmungen
analog.
3 Zugangsdaten
(1) Alle berechtigten Nutzer erhalten für den Zugang zu den Computersystemen der Schule und zum schulischen Netzwerk jeweils eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort (Zugangsdaten). Mit diesen Zugangsdaten melden sich die Nutzer an allen zugangsgesicherten Endgeräten der Schule an. Das Endgerät, an dem sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen und ist bei kurzfristigem Verlassen des Arbeitsplatzes zu sperren. Nach Beendigung der Nutzung hat sich der Nutzer an seinem Computersystem ordnungsgemäß abzumelden.
(2) Der Nutzer ist für die Aktivitäten, die unter seinem Namen laufen, verantwortlich. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Dieses darf nicht weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch andere Personen geschützt aufzubewahren. Die weisungsberechtigte Person ist unverzüglich zu informieren, sobald dem Nutzer bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird.
(3) Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist untersagt. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der Schulleitung oder der für die Computernutzung verantwortlichen Person mitzuteilen.
4 Datenschutz der Zugangsdaten
Die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten erhobenen persönlichen Daten der Schüler (Name und Klassen-/Kurszugehörigkeit) werden von Seiten der Schule nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen). Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
5 Gerätenutzung
(1) Die Bedienung der von der Schule gestellten oder von Schülern mitgebrachten privaten stationären oder portablen Computer einschließlich jedweder Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen der Weisungsberechtigten zu erfolgen.
(2) Die Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Das Essen und Trinken während der Nutzung der von der Schule gestellten Computer ist untersagt.
(3) Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden (PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen).
(4) Beschädigung der Geräte sowie Störungen sind dem Weisungsberechtigten unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
6 Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte Daten
Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Computersysteme und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der schulischen Hardwareausstattung sind untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung des Weisungsberechtigten genutzt werden. Das Löschen und Manipulieren von fremden Daten ist verboten.
B. Abruf von Internet-Inhalten
7 Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder sonst jugendgefährdende Inhalte (z.B. nach dem Jugendschutzgesetz indizierte oder die Menschenwürde verletzende Inhalte) aufzurufen, zu speichern und zu verbreiten. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der verantwortlichen Person unverzüglich zu melden.
8 Download von Internet-Inhalten
(1) Der Download und das Kopieren von Dateien (vor allem von Musikstücken und Filmen) sind untersagt. Das Urheberrechtgesetz ist zu beachten.
(2) Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer außerhalb schulischer Zwecke oder sonst unberechtigt Daten in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
9 Online-Abschluss von Verträgen: kostenpflichtige Angebote
Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder im eigenen Namen Vertragsverhältnisse eingehen.
C. Veröffentlichung von Inhalten im Internet
10 Illegale Inhalte
Es ist untersagt, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische, jugendgefährdende, beleidigende oder sonst strafrechtlich verbotene Inhalte im Internet zu veröffentlichen, zu versenden oder sonst zugänglich zu machen. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht verbreitet werden. Bei der öffentlichen Wiedergabe von Inhalten sind die urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
11 Beachtung von Bildrechten
Es ist untersagt, Daten anderer ohne die Einwilligung der betroffenen Person oder eigene persönliche Daten zu veröffentlichen. Bei Minderjährigen ist stets die Genehmigung der Erziehungsberechtigten notwendig. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.
D. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
12 Aufsichtsmaßnahmen, Administration
Die Schule ist zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht verpflichtet. Dazu kontrolliert der Weisungsberechtigte die Bildschirminhalte der Schülerarbeitsplätze. Das ist auch elektronisch möglich. Der Datenverkehr wird protokolliert und bei Verdacht kontrolliert. Darüber hinaus können bei der Inanspruchnahme von schulischen Computersystemen oder Netzwerken personenbezogenen Daten protokolliert werden.
E. Schlussvorschriften
13 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung
(1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf der Schul-Homepage und Aushang in der Schule in Kraft.
14 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation schulordnungsrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
15 Haftung der Schule
(1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft.
(2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen sowie die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten deswegen Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen.
Sie können für Ihr Kind ein Schließfach innerhalb der Schule mieten. Nutzen Sie bitte diesen Link für mehr Informationen und zur Buchung:
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