Präambel
Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt die Grundregeln auf. Benutzer müssen darauf achten, dass
- mit den Computern und anderen Geräten sorgfältig umgegangen wird,
- die persönlichen Passwörter geheim bleiben und ausschließlich vom jeweiligen Nutzer verwendet werden,
- Urheber- und Eigentümerrechte beachtet werden (Materialien wie beispielsweise Texte und Fotos, die von anderen Personen stammen, dürfen nicht unberechtigt veröffentlicht werden. Das unberechtigte Downloaden von Musik, Spielen etc. ist verboten.)
- verbotene Inhalte weder veröffentlicht noch aufgerufen werden,
- persönliche Daten (Namen, Adressen, Personenfotos, etc.) von Lehrern, Schülern und anderen Personen nicht im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung vor.
A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
B. Abrufung von Internet-Inhalten
C. Veröffentlichung von Inhalten im Internet
D. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
E. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts
F. Schlussvorschriften
A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
1 Anwendungsbereich
Die Regelungen gelten für die Nutzung der Computer, internetfähige Endgeräte, Computerdienstleistungen und Netzwerke, die von der Schule bereitgestellt werden. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und für sonstige digitale Geräte, die von den Schülern in die Schule mitgebracht werden, soweit sie nach Sinn und Zweck auch auf diese Geräte anwendbar sind.
2 Nutzungsberechtigte
(1) Nutzungsberechtigte sind alle Lehrer und Schüler. Die Schulleitung oder der verantwortliche Administrator kann weitere Personen zur Nutzung zulassen (z.B. Gastschüler, Eltern). Die Benutzung kann eingeschränkt, (zeitweise) versagt oder (zeitweise) zurückgenommen werden, wenn der betreffende Nutzer seinen Pflichten nicht nachkommt.
(2) Weisungsberechtigte sind der verantwortliche Administrator, unterrichts- bzw. aufsichtführenden Lehrkräfte oder von der Schulleitung beauftragte Personen. Den Weisungen der aufsichtführenden Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
(3) Für die Nutzung im außerunterrichtlichen Bereich gelten die Bestimmungen
analog.
3 Zugangsdaten
(1) Alle berechtigten Nutzer erhalten für den Zugang zu den Computersystemen der Schule und zum schulischen Netzwerk jeweils eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort (Zugangsdaten). Mit diesen Zugangsdaten melden sich die Nutzer an allen zugangsgesicherten Endgeräten der Schule an. Das Endgerät, an dem sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen und ist bei kurzfristigem Verlassen des Arbeitsplatzes zu sperren. Nach Beendigung der Nutzung hat sich der Nutzer an seinem Computersystem ordnungsgemäß abzumelden.
(2) Der Nutzer ist für die Aktivitäten, die unter seinem Namen laufen, verantwortlich. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Dieses darf nicht weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch andere Personen geschützt aufzubewahren. Die weisungsberechtigte Person ist unverzüglich zu informieren, sobald dem Nutzer bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird.
(3) Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist untersagt. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der Schulleitung oder der für die Computernutzung verantwortlichen Person mitzuteilen.
4 Datenschutz der Zugangsdaten
Die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten erhobenen persönlichen Daten der Schüler (Name und Klassen-/Kurszugehörigkeit) werden von Seiten der Schule nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen). Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
5 Gerätenutzung
(1) Die Bedienung der von der Schule gestellten oder von Schülern mitgebrachten privaten stationären oder portablen Computer einschließlich jedweder Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen der Weisungsberechtigten zu erfolgen.
(2) Die Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Das Essen und Trinken während der Nutzung der von der Schule gestellten Computer ist untersagt.
(3) Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden (PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen).
(4) Beschädigung der Geräte sowie Störungen sind dem Weisungsberechtigten unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
6 Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte Daten
Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Computersysteme und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der schulischen Hardwareausstattung sind untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung des Weisungsberechtigten genutzt werden. Das Löschen und Manipulieren von fremden Daten ist verboten.
B. Abruf von Internet-Inhalten
7 Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder sonst jugendgefährdende Inhalte (z.B. nach dem Jugendschutzgesetz indizierte oder die Menschenwürde verletzende Inhalte) aufzurufen, zu speichern und zu verbreiten. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der verantwortlichen Person unverzüglich zu melden.
8 Download von Internet-Inhalten
(1) Der Download und das Kopieren von Dateien (vor allem von Musikstücken und Filmen) sind untersagt. Das Urheberrechtgesetz ist zu beachten.
(2) Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer außerhalb schulischer Zwecke oder sonst unberechtigt Daten in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
9 Online-Abschluss von Verträgen: kostenpflichtige Angebote
Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder im eigenen Namen Vertragsverhältnisse eingehen.
C. Veröffentlichung von Inhalten im Internet
10 Illegale Inhalte
Es ist untersagt, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische, jugendgefährdende, beleidigende oder sonst strafrechtlich verbotene Inhalte im Internet zu veröffentlichen, zu versenden oder sonst zugänglich zu machen. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht verbreitet werden. Bei der öffentlichen Wiedergabe von Inhalten sind die urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
11 Beachtung von Bildrechten
Es ist untersagt, Daten anderer ohne die Einwilligung der betroffenen Person oder eigene persönliche Daten zu veröffentlichen. Bei Minderjährigen ist stets die Genehmigung der Erziehungsberechtigten notwendig. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.
D. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
12 Aufsichtsmaßnahmen, Administration
Die Schule ist zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht verpflichtet. Dazu kontrolliert der Weisungsberechtigte die Bildschirminhalte der Schülerarbeitsplätze. Das ist auch elektronisch möglich. Der Datenverkehr wird protokolliert und bei Verdacht kontrolliert. Darüber hinaus können bei der Inanspruchnahme von schulischen Computersystemen oder Netzwerken personenbezogenen Daten protokolliert werden.
E. Schlussvorschriften
13 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung
(1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf der Schul-Homepage und Aushang in der Schule in Kraft.
14 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation schulordnungsrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
15 Haftung der Schule
(1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft.
(2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen sowie die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten deswegen Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen.
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